Welcher Test für 3G?
Ab dem 04.03.2022 gilt in Bayern für die Innengastronomie verpflichtend die „3G-Regel“. Das bedeutet: Zutritt nur mit Nachweis Geimpft, Genesen oder mit einem aktuellen Testergebnis aus einer offiziellen Teststation. Bitte den jeweiligen Status elektronisch (QR Code) oder mit offiziellem Dokument nachweisen. Als Mund-Nase-Schutz ist derzeit nur eine FFP-2 Maske zulässig.